AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Hermes Reinigungssysteme GmbH


Stand: 16.08.2022 

Die Hermes Reinigungssysteme GmbH (nachfolgend „Verkäuferin“ genannt) verkauft ihre Waren nur an gewerbliche Endverbraucher (nachfolgend „Käufer“ genannt). Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Inhalt des Kaufvertrags. Entgegenstehende, abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Verkäuferin hat im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. 


1. Präambel 

1. Die nachstehenden Bedingungen sind ein integrierter Bestandteil der Angebote und den daraus resultierenden Bestellungen sowie Lieferungen. 

2. Für alle vorliegenden und künftigen Angebote, Bestellungen und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Bestellung gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert. Abweichungen und besondere Vereinbarungen mit Mitarbeiter/innen der Hermes Reinigungssysteme GmbH haben nur Gültigkeit, wenn sie rechtsgültig bestätigt oder wenn der Auftrag konkludent zu den getroffenen Bedingungen ausgeführt wird. 

3. Die vorliegenden Bedingungen können durch entsprechende Anzeige an den Käufer jederzeit von der Verkäuferin abgeändert oder widerrufen werden. 


2. Angebote und Unterlagen 

1. Alle Angebote (schriftlich, telefonisch oder mündlich) verstehen sich freibleibend, falls nicht anders schriftlich vereinbart. Die Verkäuferin bemüht sich, die angebotenen Preise, Mengen, Qualitäten und Lieferfristen einzuhalten. 

2. Technische Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen, Schemas und dergleichen sind nur annähernd maßgebend; die Verkäuferin behält sich die ihr notwendig scheinenden Änderungen vor. 

3. Sämtliche technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Verkäuferin und dürfen weder kopiert, noch vervielfältigt, noch Dritten in irgendeiner Weise zur Kenntnis gebracht, noch zur Anfertigung des Werkes oder von Bestandteilen verwendet werden. Sie dürfen ausschließlich für die Bedienung und Wartung benutzt werden. 

4. Technische Unterlagen zu Angeboten, die nicht zu einer Bestellung führen, sind umgehend zurückzugeben und dürfen unter keinem Titel, weder direkt noch indirekt, weiterverwendet werden. 


3. Vorschriften am Bestimmungsort 

1. Der Käufer hat die Verkäuferin auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferung, die Montage, den Betrieb sowie auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen. 


4. Berechnung / Preise 

1. Es werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise der Verkäuferin berechnet, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Wenn nicht explizit aufgeführt, verstehen sich die Preise ohne Abzüge wie z.B. Skonto, Spesen oder Gebühren. 

2. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Bestellung respektive die Auftragsbestätigung maßgebend. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden besonders berechnet. 

3. Sollte die Verkäuferin in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung ihre Preise allgemein erhöhen, so ist der Käufer innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt – es sei denn, die Preiserhöhung beruht ausschließlich auf einer Erhöhung der Liefer- / Versandkosten. Das Rücktrittsrecht gilt nicht bei auf Dauer angelegten Lieferverträgen (Dauerschuldverträgen). 

4. Besondere Aktionen und Angebote können ohne Ankündigungen jederzeit vorzeitig geändert oder beendet werden. 


5. Zahlung 

1. Soweit auf den Rechnungen der Verkäuferin nichts anderes angegeben ist, sind die Rechnungen der Verkäuferin innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Sie gelten als anerkannt, wenn nicht binnen 10 Tagen seit Absendung Einspruch erhoben wird. 

2. Bei Zahlungsverzug wird für den Käufer eine Bearbeitungsgebühr erhoben. 

3. Geht der Rechnungsbetrag erst nach 60 Tagen bei der Verkäuferin ein, so verrechnet diese einen Verzugszins von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz ab Rechnungsdatum zuzüglich der Bearbeitungsgebühr. 

4. Für größere Beträge ab 20.000 € und Sonderanfertigungen gelten folgende Bedingungen: Anzahlung in Höhe von 50 % des Kaufpreises nach Erhalt der Auftragsbestätigung und 50 % als Schlussrechnung, zahlbar bei Lieferung / Einbau. Andere Zahlungsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Garantierückbehalte sind nicht gestattet. Bei Teillieferungen hat die Zahlung entsprechend der vollständigen Bestellung zu erfolgen. 

5. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage/Einbau, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, welche die Verkäuferin nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von der Verkäuferin nicht anerkannten Gegenforderungen des Käufers zu kürzen oder zurückzuhalten. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht wird oder wenn sich an der Lieferung Nacharbeiten als notwendig erweisen. 

6. Müssen dem Käufer ausnahmsweise verlängerte Zahlungsfristen gewährt werden, so hat er für Zahlungen, die nach Fertigstellung der Lieferung der Verkäuferin noch ausstehen, einen Zins von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz zu entrichten. 

7. Hält der Käufer vereinbarte Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an, einen Verzugszins von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz zu entrichten. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Verpflichtung zu vertragsgemäßer Zahlung nicht aufgehoben. 

8. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers und ist der Käufer trotz entsprechender Aufforderung nicht zur Vorkasse oder dazu bereit, eine geeignete Sicherheit für die ihm obliegende Leistung zu stellen, so ist die Verkäuferin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

9. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem Konto der Verkäuferin endgültig verfügbar ist. 


6. Lieferung 

1. Die Verkäuferin ist jederzeit bemüht, so rasch wie möglich zu liefern. Feste Lieferfristen bestehen nicht. 

2. Soweit abweichend hiervon ein fester Liefertermin vereinbart ist, hat der Käufer im Falle des Verzugs der Lieferung eine angemessene Nachfrist zu setzen. In der Regel beträgt diese vier Wochen. 

3. Wurde die Lieferung auf Abruf vereinbart, so ist die Ware spätestens 3 Monate nach dem vereinbarten Bereitschaftstermin abzurufen. Nach dieser Frist ist die Verkäuferin berechtigt, die volle Zahlung einzufordern und für die weitere Einlagerung und eventuelle Behebung von Stillstandsschäden Rechnung zu stellen. 

4. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware das Werk oder ein Lager verlässt. Wenn dieser Tag nicht feststellbar ist, gilt der Tag, an dem sie dem Käufer zur Verfügung gestellt wird. 

5. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Auflösung des Vertrages wegen Verspätung der Lieferung. Eine Konventionalstrafe für verspätete Lieferung bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. 


7. Versand 

1. Die Verkäuferin behält sich die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Die Kosten für Lieferung und Versand sind der gesonderten Versand- / Lieferkosten-Information zu entnehmen. 

2. Durch besondere Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Das Gleiche gilt für nach Vertragsschluss eintretende Erhöhung der Frachtsätze, etwaige Mehrkosten für Umleitung, Lagerkosten usw., sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist. 

3. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung oder im Falle der Abholung durch den Käufer mit deren Bereitstellung auf diesen über. 


8. Höhere Gewalt, Vertragshindernisse 

1. Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbarer Arbeitskräfte-, Energie, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Streiks, Aussperrrungen, behördliche Verfügung oder andere von der Verkäuferin nicht zu vertretenden Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verringern, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme. Wird infolge der Störung die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen der Verkäuferin ist diese nicht verpflichtet, sich bei fremden Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall ist die Verkäuferin berechtigt, die verfügbaren Warenmengen unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs zu verteilen. 


9. Eigentumsvorbehalt 

1. Die Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit der Verkäuferin, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüche und Einlösungen von Gutschriften, erfüllt hat. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen der Verkäuferin in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. 

2. Die Verkäuferin ist berechtigt, ohne Nachfristsetzung und ohne Rücktritt vom Vertrag die Vorbehaltsware vom Käufer heraus zu verlangen, falls dieser mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der Verkäuferin im Verzug ist. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn die Verkäuferin dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Tritt die Verkäuferin vom Vertrag zurück, so kann sie für die Dauer der Überlassung des Gebrauchs der Ware eine angemessene Vergütung verlangen. Alle entstehenden Kosten, die sich durch die Rückholung der Ware ergeben, sind vom Käufer zu tragen. 

3. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für die Verkäuferin sorgfältig zu verwahren, auf eigene Kosten instand zu halten und zu reparieren sowie in dem von einem sorgfältigen Kaufmann zu verlangenden Rahmen auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern und zu schützen. Er tritt dadurch seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen im Voraus an die Verkäuferin ab. 

4. Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe von Drittpersonen auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände der Verkäuferin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 


10. Untersuchungs-, Rüge- und Prüfungspflichten 

1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen und die vorhandenen Mängel der Verkäuferin gegenüber unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Empfangnahme, schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. 

2. Zur Einhaltung der vorstehenden Fristen genügt die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Mängelrüge mit zusätzlichen Bild- und / oder Videoaufnahmen zur Verdeutlichung. 

3. Erfüllt der Käufer die ihm nach Ziff. 1 obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten nicht oder nicht rechtzeitig, gilt die Ware als genehmigt. Soweit die Ware als genehmigt gilt, kann der Käufer der Verkäuferin gegenüber keine Mängelgewährleistungsrechte mehr geltend machen. 


11. Schadensersatz 

1. Schadensersatzansprüche des Käufers – auch außervertraglicher Art – sind im Falle fahrlässiger Pflichtverletzung der Verkäuferin, der leitenden Angestellten und anderen Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin ausgeschlossen. 

2. Für mittelbare sowie für im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Schäden haftet die Verkäuferin nur, wenn ein grobes Verschulden der Verkäuferin oder eines leitenden Angestellten der Verkäuferin vorliegt. 


12. Beschaffenheit der Ware 

1. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die in den Produktbeschreibungen, Spezifikationen und Kennzeichnungen der Verkäuferin beschriebene Beschaffenheit. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine Beschaffenheitsangaben zu der Kaufsache dar. 


13. Reinigungsmittel 

1. Die anwendungstechnische Beratung der Verkäuferin in Wort, Schrift und durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Waren der Verkäuferin befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten der Verkäuferin und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. 

2. Die Sicherheitsdatenblätter und technischen Merkblätter der jeweiligen Reinigungsmittel der Verkäuferin sind vor Gebrauch zu lesen. Darin enthaltene Anwendungsvorschriften und Sicherheitsvorkehrungen sind zu beachten und umzusetzen. 

3. Der Käufer hat durch eine Probeverarbeitung bzw. einen Probelauf (Anlegen einer Testfläche) zu prüfen, ob die gelieferte Ware für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Dies gilt insbesondere, wenn die Materialien in höherer Konzentration oder verdünnt verwendet oder Komponenten beigemischt werden. 

4. Die Verkäuferin haftet für keine durch ihre Reinigungsmittel entstehenden Schäden. Pflichten und Haftung obliegen dem jeweiligen Anwender, ebenso wie die ordnungsgemäße Lagerung und der Transport. Die dazu aktuell gültigen Richtlinien sind vom Käufer zu beachten. 

5. Hinweise zur ordnungsgemäßen Lagerung sind den Sicherheitsdatenblättern und den allgemein gültigen Richtlinien zu entnehmen. Wenn dort nicht anders angegeben, sind die Reinigungsmittel der Verkäuferin in gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken zu lagern und vor Frost- und Hitzeeinwirkung und direkter Sonneneinstrahlung zu schützen und nicht mit anderen Flüssigkeiten, vor allem Säuren, zu mischen. 

6. Ferner empfiehlt die Verkäuferin keine Fassadenreinigung unter 5° Celsius Außentemperatur durchzuführen und übernimmt für keinerlei auftretende Schäden die Haftung. Gleiches gilt für den Reinigungsvorgang, der mit einer maximalen Wassertemperatur von 50° Celsius empfohlen wird. 

7. Der Weiterverkauf der Reinigungsmittel an gewerbliche Endverbraucher durch den Käufer ist nur mit schriftlicher Erlaubnis der Verkäuferin erlaubt. Der Verkauf an Endkunden ist untersagt. 


14. Reinigungstechnik 

1. Erfolgt der Einbau der Reinigungstechnik durch die Verkäuferin, ist der Käufer verpflichtet, dass vor Einbaubeginn alle bauseitigen Arbeiten und Vorbereitungen ausgeführt sind und der Einbau möglich ist. 

2. Wird durch Umstände, die nicht bei der Verkäuferin liegen, der Einbau verzögert oder unterbrochen, wird der Mehraufwand zusätzlich berechnet. 

3. Verwendet der Käufer Fremdprodukte wie z.B. Reinigungsmittel, die nicht von der Verkäuferin stammen, so übernimmt diese keine Garantie und haftet nicht für entstehende Schäden wie beispielsweise Schäden an technischen Anlagen und Geräten. 

4. Für die uneingeschränkte und einwandfreie Funktion der technischen Anlagen empfiehlt die Verkäuferin die Zusatzprodukte HERMES Wasserrein HWR und HERMES Fassadenrein EX. Weitere Informationen sind den technischen Anleitungen der Verkäuferin zu entnehmen. 

5. Werden Pauschal-Einbauten vereinbart, so beinhaltet dieser Preis nur das in der Auftragsbestätigung aufgeführte Material sowie die darin aufgeführte Arbeitszeit. Zusatzleistungen werden seitens der Verkäuferin separat nach Aufwand berechnet. 

6. Die Verkäuferin übernimmt für den Einbau keine Haftung. Die Standfestigkeit mitsamt den Verschraubungen und / oder Verzurrungen der technischen Anlagen und Komponenten an Karosserieteilen u. Ä. sind regelmäßig zu überprüfen und ggf. nachzuziehen. Für die Ladungssicherung haftet ausschließlich der Käufer. 

7. Die Verkäuferin haftet nicht für Schäden, die aufgrund ihrer Technik entstehen. Die Haftung liegt beim jeweiligen Käufer bzw. dessen Anwender. 


15. Rücknahme von Waren 

1. Wegen Nichtgebrauchs wird keine Ware von der Verkäuferin zurückgenommen. 

2. Sollte es aus Kulanzgründen zu einer Rücknahme der Reinigungsmittel kommen, so werden von der Verkäuferin nur ungeöffnete und unbeschädigte, d.h. in wiederverwendbarem Zustand, Originalgebinde mit Originalverschluss zurückgenommen. Die Verkäuferin muss der Rückgabe stets ausdrücklich zustimmen und das Material darf nicht älter als 2 Wochen (ab Auslieferungszeitpunkt) sein. 

3. Die Kosten der Rücknahme/Rücklieferung der Reinigungsmittel erfolgt stets zu Lasten des Käufers. Eine Gutschrift für zurückgenommenes Material kann erst nach Überprüfung des Materials durch die Verkäuferin erfolgen. Bei allen Rücknahmen werden für die Aufwendung / Wiedereinlagerung mit abzüglich 15 % des Netto-Warenwertes, mindestens jedoch 25,00 €, in Abzug gebracht. 


16. Garantiebestimmungen 

1. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Übergabe der Lieferung oder den Einbau ab Verkäuferin auf den Käufer über. Wird der Versand oder der Einbau verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, welche die Verkäuferin nicht zu vertreten hat, so wird die Ware auf Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert. 

2. Garantieansprüche hat der Käufer ausdrücklich als solche geltend zu machen. Die Verkäuferin verpflichtet sich, die Anlagen und Geräte bzw. alle Teile und Komponenten, die während der Garantiezeit nachweisbar zufolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich in ihren Werkstätten zu reparieren oder zu ersetzen. 

3. Ein Austausch gegen ein neues Gerät oder die Rücknahme mit Rückerstattung des Kaufbetrages ist nicht möglich. 

4. Transportierbare Geräte sind der Verkäuferin franko einzusenden. 

5. Aushilfsweise zur Verfügung gestellte Teile sind Eigentum der Verkäuferin und müssen auf Verlangen, spätestens jedoch nach Reparatur und Zusendung der Originalteile, zurückgegeben werden. 

6. Jede Haftung für Schadenersatzforderungen, insbesondere als Folge direkter oder indirekter Schäden sowie für Unkosten und Montagekosten werden ausgeschlossen. 

7. Verpackungen, Aus- und Einbaukosten, Fahr- oder Transportkosten werden ab dem dritten Monat nach Inbetriebnahme dem Käufer verrechnet. Es besteht kein Anspruch auf Wandelung oder Minderung. Jeder weitere Anspruch des Käufers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und Auflösung des Vertrages, ist ausgeschlossen. 

8. Die Garantiezeit der technischen Anlagen beträgt 24 Monate. Für alle anderen Geräte 12 Monate. Sie beginnt mit Abgang der Lieferung ab Werk. Die Garantiezeit für Ersatzteile beträgt 6 Monate nach Einbau / Ersetzen durch die Verkäuferin. Sonderanlagen und -konstruktionen sowie Hochdruckschläuche sind von der Garantie ausgeschlossen. 

9. Von der Garantie ausgeschlossen sind außerdem Verschleißteile (z.B. Impeller, Düsen, etc.) sowie Schäden infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafter Wartung, bestimmungswidriger Benutzung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Handhabung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht von der Verkäuferin ausgeführter Einbau- und Montagearbeiten, äußere Einwirkung(en) wie Vandalismus, Naturkatastrophen, Umwelteinflüsse, Feuer, Witterungseinflüsse, Verwendung von nicht zuvor von der Verkäuferin hergestellten oder autorisiertem Zubehör und/oder nicht von der Verkäuferin hergestellten oder autorisierten Ersatzteilen, Vornahme von Installationen, Reparaturen oder Um- und Anbauten an Geräten, durch einen nicht autorisierten Dritten, sowie infolge anderer Gründe, welche die Verkäuferin nicht zu vertreten hat. 

10. Garantie und Gewährleistung erlischen bei unsachgemäßer Benutzung der Produkte der Verkäuferin oder wenn der Käufer oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Verkäuferin, Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen; ferner, wenn der Käufer nicht umgehend geeignete Maßnahmen trifft, damit der Schaden nicht größer wird und die Verkäuferin den Mangel beheben kann. 

11. Für Fremdlieferungen übernimmt die Verkäuferin die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtungen des Unterlieferanten. 


17. Datenschutz 

1. Die Verkäuferin ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser, erhaltene Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. 


18. Wirksamkeit, Erfüllungsort und Gerichtsstand 

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich. Anderslautende Bedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Verkäuferin ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind. 

2. Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. 

3. Es gilt deutsches Recht, anderslautende Vorschriften des Rechtes der Europäischen Gemeinschaft oder des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen. 

4. Erfüllungsort und für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Verkäuferin und Käufer ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand der Hauptsitz der Verkäuferin. 

5. Erfüllungsort für sämtliche Reparatur-, Service-, Nachbesserungs- und Garantiearbeiten ist der Hauptsitz der Verkäuferin. 


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